Baurecht
Kaufen im Baurecht
Kaufen Sie ein Haus im Baurecht, bleibt das Grundstück, auf dem dieses steht, im Besitz des Verkäufers, bzw. des Landeigentümers. Sie erwerben damit aber das Recht für eine vollumfängliche Nutzung des Grundstücks über einen vereinbarten Zeitraum. Dafür zahlen Sie dem Landbesitzer einen Baurechtszins.
Der Kaufpreis ist entsprechend tiefer als beim Kauf mit Land.
Ein Kauf im Baurecht ist juristisch einem konventionellen Kauf gleichgestellt. Es wird dafür ein eigenes Grundbuchblatt eröffnet. Der Hauseigentümer kann frei über das Gebäude verfügen, bauliche Veränderungen oder einen Verkauf vornehmen. Das Baurecht wird bei einem Hausverkauf auf den Käufer übertragen.
Heimfall
Nach Ablauf des Baurechts geht das Eigentum der Gebäude auf den Eigentümer des Grundstücks über: für eine angemessene Entschädigung gemäss vertraglicher Vereinbarung.
Im Fall von Solair bleibt das Nutzungsrecht bis 31. Dezember 2080 (mit Option bis 2100) beim Käufer, die Heimfallentschädigung beträgt 80 Prozent des dannzumaligen Verkehrswertes des Hauses.